Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung im Urlaub?

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Europa

 

Wenn es Sommer wird kommmt die Urlaubszeit! Vor der lang ersehnten Urlaubsreise denken wahrscheinlich die wenigsten gerne über die Gefahr eines Unfalls oder einer Erkrankung im Ausland nach. Um für solch einen Fall gut gewappnet zu sein, ist es aber sinnvoll, vorab eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Was dabei zu beachten ist, fasst Markus Mingers, Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, im Folgenden zusammen.

Abschluss einer Versicherung in vielen Fällen ratsam
„Selbst in den Ländern, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, wird die europäische Krankenversicherungskarte nicht immer akzeptiert und Patienten folglich zu höheren Kosten behandelt – quasi als Privatpatienten“, erklärt Mingers. Meistens sind die Kosten umgehend und vor Ort zu zahlen, was sehr teuer werden kann. Auch der Transport zurück ins Heimatland ist in der gesetzlichen Versicherung nicht enthalten. Da private Auslandskrankenversicherungen oft nur wenige Euro kosten, ist ein Vertragsabschluss empfehlenswert, um unnötige Kosten zu vermeiden. „Für Auslandskrankenversicherungen gibt es bereits Verträge ab fünf Euro im Monat. Diese gelten für Urlaube, die maximal sechs bis acht Wochen dauern. Bei einem längeren Aufenthalt muss eine spezielle Versicherung abgeschlossen werden – Senioren, die gerne in südlichen Ländern überwintern oder Schüler, die nach dem Abitur ins Ausland möchten, sollten sich diesbezüglich also genau informieren“, so der Rechtsexperte. Für Familien bestehen häufig günstigere Angebote. Aber aufgepasst: Auch hier ist eine genaue Prüfung der beinhalteten Leistungen gefragt, da diese teils stark variieren.

Unbedingt das Kleingedruckte lesen
„Haben Versicherte das Kleingedruckte überlesen, kann das für sie unangenehme Folgen haben. Die Behandlung chronischer Krankheiten wird beispielsweise häufig vom Leistungsspektrum ausgeschlossen“, warnt Mingers. „Chronisch kranke Menschen sollten sich diesbezüglich also genau informieren und unter Umständen den Kontakt zur gesetzlichen Krankenversicherung suchen. In Sonderfällen kann die Behandlung im Ausland auch über diese erfolgen.“ Zur Absicherung ist es empfehlenswert, sich eine Unbedenklichkeitserklärung vom Arzt ausstellen zu lassen.

Auch Sportler sollten bei einem Vertragsabschluss genau aufpassen: Manche Auslandskrankenversicherungen zahlen nämlich nicht bei Unfällen im Vereinssport oder während eines Wettkampfs. Zu meiden sind außerdem Verträge mit einer sogenannten Vorleistungsklausel. Diese besagt, dass nur Leistungen übernommen werden, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht abdeckt. In einem solchen Fall müsste also zwei Mal abgerechnet werden.

Frist für Nachleistungen prüfen
Bei Krankheiten oder Unfällen kann es vorkommen, dass Urlauber nicht in der Lage sind, wie geplant abzureisen. Fällt die Abreise oder der Rücktransport dann auf den Zeitraum nach der Frist, führt dies unter Umständen zu einem Problem bei der Kostenerstattung. Also: Verträge am besten gleich auf eine sogenannte Nachleistungsfrist überprüfen.

Rücktransport abdecken lassen
„Der Rücktransport ist eine der wichtigsten Leistungen im Paket der Aus-landskrankenversicherung. Versicherte sollten darauf achten, dass Transportkosten schon dann übernommen werden, wenn sie medizinisch sinnvoll und nicht erst dann, wenn sie medizinisch notwendig sind“, rät der Rechtsexperte. Auch für viele Privatversicherte lohnt es sich, zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, um für solch einen Fall vorzusorgen. Ein „medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter“ Rücktransport wird meist nur dann vollzogen, wenn die medizinischen Mittel im Gastland nicht ausreichend sind. Da dies nur selten vorkommt, ist es angebracht, einen Vertrag abzuschließen, der einen medizinisch sinnvollen Rücktransport gewährleistet.

Hohe Behandlungskosten und Selbstbeteiligung meiden
„Besonders kostenintensive Behandlungen sollten im Vorhinein mit der Versicherung abgestimmt werden. Am besten ist es, sich die Übernahme der Kosten per Fax von seiner Versicherung bestätigen zu lassen. Versicherungen, die eine Selbstbeteiligung verlangen, sind generell zu meiden“, erklärt Mingers abschließend.

Quelle: www.mingers-kreuzer.de